Erasmus Programme

Erasmus Programme

Par NATHALIE DEVILLERS, publié le samedi 17 novembre 2012 11:06 - Mis à jour le lundi 22 août 2016 12:46

 Die ERASMUS-Charta

Unsere Schule besitzt die Erasmus +- Charta F TOULOUS08 und ist also imstande, Partnerschaften mit europäischen Universitäten und Hochschulen durchzuführen.
Nummer : 
245395-LA-1-2014-1-FR-E4AKA1-ECHE

Es gibt folgende Möglichkeiten:

  •   Der Mobilität  von Lehrenden (Lehreraustausch für einen kurzen Aufenthalt)
  •   Die Mobilität der Praktika (2-monatiger - Möglichkeit ein Praktikum im Ausland zu absolvieren)

 

ERASMUS -Auslandspraktikum (SMP)

Studierende können mit ERASMUS Praktika im europäischen Ausland absolvieren. Die Praktika können in Unternehmen oder anderen Einrichtungen stattfinden. Nicht förderbar sind Praktika in europäischen Institutionen/Organisationen, nationalen diplomatischen Vertretungen sowie Organisationen, die EU-Programme verwalten.

Studierende sammeln dadurch Arbeitserfahrung in einem internationalen Umfeld und lernen die Erfordernisse eines EU-weiten Arbeitsmarktes kennen. Darüber hinaus können sie ihre Schlüsselqualifikationen wie Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit, Offenheit und Kenntnisse über andere Kulturen und Märkte erweitern.

Studierende können für ein Pflichtpraktikum oder auch ein freiwilliges Praktikum zwischen drei und zwölf Monaten gefördert werden.
 

Mobilität zu Unterrichtszwecken :

Mobilität zu Unterrichtszwecken (STA) - Lehrendenmobilität und Lehraufenthalte von ausländischem Unternehmenspersonal in Deutschland

ERASMUS fördert Gastdozenturen an europäischen Partnerhochschulen (STA 1), die im Besitz einer ERASMUS-Universitätscharta sind. Die Gastdozenten sollen durch ihren Aufenthalt die europäische Dimension der Gasthochschule stärken, deren Lehrangebot ergänzen und ihr Fachwissen Studierenden vermitteln, die nicht im Ausland studieren wollen oder können.

Dabei soll die Entwicklung von gemeinsamen Studienprogrammen der beiden Partnerhochschulen und der Austausch von Lehrinhalten und -methoden einbezogen werden.

Mobilität zu Fort- und Weiterbildungszwecken (STT)

Zum weiteren Ausbau der Internationalisierung der Hochschulen ermöglicht ERASMUS Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen von Hochschulpersonal an europäischen Hochschulen und an ausländischen Unternehmen/Einrichtungen.

Die Auslandsaufenthalte sollen mindestens eine (= fünf Arbeitstage) und höchstens sechs Wochen dauern. Unter bestimmten Voraussetzungen sind auch Aufenthalte von weniger als einer Woche förderbar.

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ERASMUS Für alle ab 2014 :

Die Europäische Kommission hat am 23.11.2011 ihren Vorschlag für "Erasmus für alle" vorgelegt, das neue EU-Programm für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport in den Jahren 2014 bis 2020. Mit den darin vorgesehenen Stipendien könnten bis zu 5 Millionen Menschen – fast doppelt so viele wie bisher – einen Teil ihres Bildungswegs im Ausland absolvieren, darunter fast 3 Millionen Lernende in der Hochschul- und Berufsbildung. Die Teilprogramme des jetzigen Programms für lebenslanges Lernen wie Erasmus, Comenius, Leonardo da Vinci und Grundtvig, die Bereiche Jugend und Sport sowie die internationalen Hochschulprogramme Erasmus Mundus, Tempus, Alfa etc. sollen in das neue Dachprogramm integriert werden und ihre Namen letztlich verschwinden.  

Für das auf sieben Jahre angelegte Programm "Erasmus für alle" soll nach Vorschlag der Kommission ein Gesamtbudget von 19 Mrd. Euro bereitgestellt werden. Die nun anstehenden Verhandlungen zwischen Rat und Europäischem Parlament werden voraussichtlich Ende 2012 zeigen, wie das Programm und sein Budget schließlich wirklich aussehen werden.

www.eu.daad.de/eu/llp/06332.html

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